Studium, Abschlussparty und jetzt geht es in die neue Wohnung, nahe dem neuen Arbeitsplatz oder ins hippere Viertel.
Die Mietkaution, Neuanschaffungen und ein Umzugsunternehmen verursachen jetzt Kosten, welche oft das vorhandene Budget übersteigen.
Hier hilft die Mietkauion in Form einer Mietbürgschaft. 4000 Euro Mietkaution in Bar beim Vermieter hinterlegen oder 4,7% lieber jährlich bezahlen? Das ist die Frage, die wir hier beantworten.
Nehmen Sie doch für die Überbrückung die Mietbürgschaft der R+V und lösen Sie diese wenn Sie wollen, zeitnah wieder ab.
Nur zur Verdeutlichung: Das Überziehen des eigenen Kontos kann schnell 10-14% pro Jahr an Zins kosten.
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Die Mietkaution ist eine Hinterlegung von Sicherheiten des Mieters für den Vermieter. Dies ist oft ein Spar- oder Kautionskonto, Bargeld oder eine Mietbürgschaft (Mietkaution). Damit sichert sich der Vermieter gegen Schäden und Mietausfall ab.
Die Höhe der Mietkaution im privaten Bereich, ist in § 551 BGB geregelt. Im Gewerbebereich herrscht zur Mietkaution Vertragsfreiheit und diese ist nicht gesetzlich geregelt.
Häufig wird allerdings nur von der “Kaution” gesprochen. In den Mietverträgen findet man häufig den Begriff “Kaution” wenn es um die Hinterlegung einer Mietsicherheit geht.
Der Vermieter hat hierbei die Wahl der Art und Form, welche Sicherheit er akzeptiert. Nur die Gesamthöhe ist limitiert. Zusätzlich muss diese Sicherheit getrennt von den sonstigen Werten aufbewahrt werden.
Sollte sich aus der hinterlegten Sicherheit ein Gewinnn/Zins ergeben, gehört dieser dem Mieter.
Bezüglich der Höhe der Mietkaution gibt es drei grundlegende **gesetzliche Bestimmungen’’, die im Mietvertrag eingehalten werden müssen:
Die Mietkautionssumme darf nicht höher sein als die Summe aus drei Monatskaltmieten.
Die Mietkautionssumme darf vom Mieter in drei gleichen Raten zu Beginn eines Monats gezahlt werden, wenn die Summe der Mietkaution bei drei Monatskaltmieten liegt. Liegt die Summe unter den drei Monatskaltmieten, so darf die Zahlung dementsprechend in zwei bzw. muss in einer Rate gezahlt werden.
Die Mietkaution wird generell in Form einer Spareinlage bei einer Bank hinterlegt und gemäß der örtlichen Zinshöhe verzinst. Es besteht aber auch die Möglichkeit diese in Form einer Mietbürgschaft oder in Bar zu hinterlegen.
Wird das Mietverhältniss beendet, so hat der Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der gesamten Mietkautionssumme, sofern seitens des Vermieters keine vertraglichen Forderungen mehr bestehen. Öfter ist dies leider auch ein Streitpunkt zwischen dem Mieter und Vermieter.
Hohe Belastung durch die Mietkaution
Besonders in Ballungsgebieten ist die Mietkaution eine erhebliche Belastung für den Mieter. Bei einem Umzug ist die neue Mietkaution meist bereits vor/mit der Schlüsselübergabe zu entrichten, aber die bereits geleistete Mietkaution in der aktuellen Wohnung noch nicht wieder verfügbar.
Hierbei kann auch die temporäre Mietbürgschaft der R+V, das Problem erheblich reduzieren.
Auch von vielen Menschen wird die finanzielle Belastung bei einem Umzug unterschätzt. Die Anschaffung von neuen Möbeln, wenn die bereits vorhandenen nicht mehr passen, kann zu einer erheblichen Belastung führen.
Ummeldungen, doppelte Mietzahlungen, Transport und Renovierungsarbeiten, kommen dann noch oben drauf.
Deswegen ist die bargeldlose Bürgschaft eine clevere Option, um ein überziehen des eigenen Girokontos ( welches bis zu 14% pro Jahr betragen kann), zu verhindern.
Hier können Sie komplett online eine Mietkaution von der R+V beantragen